Hausregeln und Wissenswertes für Veranstaltungen

Auch ein ausgelassenes Miteinander braucht ein paar Spielregeln. Unsere findet Ihr hier:

  • Grundsätzlich
    Das Kulturzentrum steht für Offenheit, Toleranz und einen Dialog auf Augenhöhe. Dieses wünschen wir uns bei dem Besuch unseres Hauses auch von unseren Gästen. Ein respektvolles, freundliches und wohlwollendes Miteinander ist für uns selbstverständlich. Diskriminierendes, rassistisches und sexistisches Verhalten hat bei uns Hausverbot.
  • Anwohner*innen-Telefon
    Das Kulturzentrum Schlachthof ist gerne und bewusst in der Kasseler Nordstadt beheimatet. Ein gutes Verhältnis zu unseren Nachbar*innen ist zentral für unsere Arbeit. Deshalb haben wir für unsere Abendveranstaltungen ein Anwohner*innen-Telefon eingerichtet, über welches man uns in Notfällen direkt in der Bar erreichen kann. Sollte es durch Teilnehmer*innen unserer Veranstaltungen zu Ruhestörungen kommen, kann unser Team jederzeit informiert werden, sodass schnelles Eingreifen möglich ist. Natürlich können wir nicht in den Situationen helfen, die passieren, während wir geschlossen haben.
    Anwohner*innen-Telefon: 01590/4149320
  • Lautstärke und Gehörschutz
    Bei Konzerten und anderen Veranstaltungen besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden, für die der Veranstalter ausdrücklich nicht haftet. Das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt auf eigene Gefahr. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit die Veranstalter*innen, ihr*e gesetzliche*n Vertreter*innen oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Wir fordern daher unsere Besucher*innen auf, bei lauteren Konzerten einen Gehörschutz zu tragen. Dieser ist bei uns an der Eintrittskasse kostenlos erhältlich. Weitere Informationen zum Thema Gehörschutz gibt es hier: www.meineohren.de/artikel/artikel_1397.html
  • Garderobe
    Leider können wir Euch aktuell keine beaufsichtigte Garderobe anbieten. Deshalb bitten wir Euch, gerade für Konzerte auf sperriges Gepäck zu verzichten.
  • Gefahrenquellen
    Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen Gegenständen sowie Substanzen, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, ist untersagt. Bei Nichtbeachten des Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände. Ton-, Film-, Foto-, und Videoaufnahmen - auch für den privaten Gebrauch - sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Die Hinweise der Ordnungskräfte und Veranstalter*innen sind zu beachten. Das Betreten des Bühnenbereichs ist untersagt, gleiches gilt für das Betreten technischer Anlagen.
  • Jugendschutz
    Es gibt gesetzliche Bestimmungen, die Beschränkungen für das abendliche Ausgehen von Kindern und Jugendlichen enthalten (Jugendschutzgesetz JuSchG). Dieses nimmt vor allen Dingen die Erwachsenen, nämlich die Erziehungsberechtigten und die Personen, die Clubs, Kneipen, Kinos usw. betreiben, in die Pflicht. Dementsprechend gilt auch bei uns:
    In Gaststätten, Cafés und Kneipen dürfen sich Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren allein nur bis 23 Uhr aufhalten und auch nur, um dort etwas zu essen oder trinken. Den Älteren zwischen 16 und 18 Jahren ist der Aufenthalt allein bis 24 Uhr erlaubt. Diese Verbote gelten allerdings nicht, wenn Kinder und Jugendliche an der Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe (z.B. einem Jugendverband, einer Kirchengemeinde oder des Jugendreferates) teilnehmen.
    Wollen Jugendliche allein auf eine öffentliche Tanzveranstaltung (z.B. ein Konzert), so gilt: unter 16 Jahren ist dies nicht erlaubt, zwischen 16 und 18 Jahren längstens bis 24 Uhr. Handelt es sich um eine Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe (z.B. Jugendhaus), dürfen Kinder unter 14 Jahren diese ausnahmsweise bis 22 Uhr und Jugendliche unter 16 Jahren bis 24 Uhr besuchen.
  • Rauchverbot
    Seit dem 1. Oktober 2007 ist in Hessen das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet uns, das Rauchen in unseren Veranstaltungsräumen, WCs und Fluren zu unterbinden. Da das Gesetz für den Veranstalter wie für den rauchenden Gast empfindliche Strafen vorsieht, bitten wir Euch, auch in Eurem Interesse auf das Rauchen in unseren Räumlichkeiten zu verzichten und stattdessen vor die Tür zu gehen. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt ein komplettes Rauchverbot.

Fundsachen

Die Welt verliert (fast) nichts: Solltest Du auf dem Gelände des Kulturzentrum Schlachthof etwas verloren haben, was gefunden wurde, kannst Du es in unserem Öffentlichen Büro abholen. Dieses ist von montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr geöffnet und unter der Telefonnummer 0049 - (0) 561 / 22 07 12 0 erreichbar.