Allgemeine Geschäftsbedingungen für nicht geförderte Kursteilnehmer/innen („Selbstzahler/innen“)

  1. Die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt durch persönliche Anmeldung während der Bürozeiten.
  2. Nach der Anmeldung ist die Teilnahme an einem Einstufungstest verbindlich. Nach erfolgter Einstufung wird der/die Teilnehmer/in zur Einschreibung für den nächsten Kurs eingeladen.
  3. Die Kursgebühr von derzeit 250,- € ist grundsätzlich bei der Einschreibung zu zahlen. Eine andere Zahlungsweise ist nur nach schriftlicher Vereinbarung möglich.
  4. Mit der Einschreibung erkennt der/die Teilnehmer/in diese Geschäftsbedingungen des Kulturzentrums Schlachthof an.
  5. Beim Rücktritt von der Einschreibung vor Kursbeginn wird eine Verwaltungsgebühr einbehalten (zurzeit 10 €). Bei Nachweis des unverschuldeten Rücktritts (Attest, Arbeitsaufnahme, …) kann die Kursgebühr – ohne Abzug einer Verwaltungsgebühr - für einen späteren Kurs gutgeschrieben werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
  6. Bei Kursabbruch oder Unterbrechung werden keine Gebühren zurückerstattet.
  7. Für Preise und Umfang der Leistungen sind die aktuellen Preislisten verbindlich.
  8. Falls Kursstunden wegen Krankheit ausfallen, werden sie nachgeholt. Stunden, die wegen höherer Gewalt ausfallen (Streik, Naturkatastrophen, ..) werden nicht nachgeholt.
  9. Das Kulturzentrum Schlachthof hat das Recht, die Kurse bei nicht erreichter Mindesteilnehmerzahl abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Kursgebühren vollständig zurückerstattet, wenn der/die Teilnehmer/in die Teilnahme an einem Ersatzkurs oder eine Gutschrift für einen späteren Kurs ablehnt. Weitergehende Ansprüche und Entschädigungen entstehen nicht.
  10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kassel.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen für vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (bamf) geförderte Integrationskursteilnehmer/innen

  1. Umfang und Art der Integrationskurse sind vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (bamf) vorgegeben („Leitfaden zur Durchführung von Integrationskursen, Fassung vom 2.12.2004, insbesondere Merkblätter nach § 44, Abs. 1, Abs. 4 und § 9).
  2. Die Teilnahme von Selbstzahler/innen ist in jedem Integrationskurs bei freien Plätzen möglich.
  3. Die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt durch persönliche Anmeldung während der Bürozeiten. Dazu muss eine bamf-Bewilligung oder –berechtigung vorgelegt werden. Bei fehlender Bewilligung kann diese während der Bürozeiten im Kulturzentrum beantragt werden.
  4. Nach der Anmeldung ist die Teilnahme an einem Einstufungstest verbindlich. Nach erfolgter Einstufung wird der/die Teilnehmer/in zur Einschreibung für den nächsten Kurs eingeladen.
  5. Ist der/die Teilnehmer/in nicht komplett von den Kursgebühren durch das bamf befreit, sondern so genannte/r„Zuzahler/in“, ist die anteilige Kursgebühr grundsätzlich bei der Einschreibung zu zahlen (zurzeit 1,20 € pro Unterrichtsstunde). Die Gebühr ist in der Regel bar zu zahlen. Eine andere Zahlungsweise ist nur nach schriftlicher Vereinbarung möglich.
  6. Tritt der/die Teilnehmer/in vor Kursbeginn von der Einschreibung zurück, kann - bei Nachweis des unverschuldeten Rücktritts (Attest, Arbeitsaufnahme, …) die Kursgebühr für einen späteren Kurs gutgeschrieben werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
  7. Bei Kursabbruch oder Unterbrechung, für die kein schriftlicher Nachweis (Attest, Arbeitsvertrag, …) vorgelegt werden kann, muss der/die Teilnehmer/in den Ausfall der ansonsten vom bamf bezahlten Gebühr übernehmen (zurzeit 13 €/Unterrichtstag bei kostenbefreiten Teilnehmer/innen; 9 €/Tag bei Zuzahler/innen).

Einbürgerungstests und Vorbereitungskurse

Wir informieren Sie über das Anmeldeverfahren und beraten Sie zu unseren ergänzenden Angeboten an Vorbereitungs- und Einbürgerungskursen.