Allgemeine Geschäftsbedingungen für nicht geförderte Kursteilnehmer/innen („Selbstzahler/innen“)
- Die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt durch persönliche Anmeldung während der Bürozeiten.
- Nach der Anmeldung ist die Teilnahme an einem Einstufungstest verbindlich. Nach erfolgter Einstufung wird der/die Teilnehmer/in zur Einschreibung für den nächsten Kurs eingeladen.
- Die Kursgebühr von derzeit 250,- € ist grundsätzlich bei der Einschreibung zu zahlen. Eine andere Zahlungsweise ist nur nach schriftlicher Vereinbarung möglich.
- Mit der Einschreibung erkennt der/die Teilnehmer/in diese Geschäftsbedingungen des Kulturzentrums Schlachthof an.
- Beim Rücktritt von der Einschreibung vor Kursbeginn wird eine Verwaltungsgebühr einbehalten (zurzeit 10 €). Bei Nachweis des unverschuldeten Rücktritts (Attest, Arbeitsaufnahme, …) kann die Kursgebühr – ohne Abzug einer Verwaltungsgebühr - für einen späteren Kurs gutgeschrieben werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
- Bei Kursabbruch oder Unterbrechung werden keine Gebühren zurückerstattet.
- Für Preise und Umfang der Leistungen sind die aktuellen Preislisten verbindlich.
- Falls Kursstunden wegen Krankheit ausfallen, werden sie nachgeholt. Stunden, die wegen höherer Gewalt ausfallen (Streik, Naturkatastrophen, ..) werden nicht nachgeholt.
- Das Kulturzentrum Schlachthof hat das Recht, die Kurse bei nicht erreichter Mindesteilnehmerzahl abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Kursgebühren vollständig zurückerstattet, wenn der/die Teilnehmer/in die Teilnahme an einem Ersatzkurs oder eine Gutschrift für einen späteren Kurs ablehnt. Weitergehende Ansprüche und Entschädigungen entstehen nicht.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kassel.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (bamf) geförderte Integrationskursteilnehmer/innen
- Umfang und Art der Integrationskurse sind vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (bamf) vorgegeben („Leitfaden zur Durchführung von Integrationskursen, Fassung vom 2.12.2004, insbesondere Merkblätter nach § 44, Abs. 1, Abs. 4 und § 9).
- Die Teilnahme von Selbstzahler/innen ist in jedem Integrationskurs bei freien Plätzen möglich.
- Die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt durch persönliche Anmeldung während der Bürozeiten. Dazu muss eine bamf-Bewilligung oder –berechtigung vorgelegt werden. Bei fehlender Bewilligung kann diese während der Bürozeiten im Kulturzentrum beantragt werden.
- Nach der Anmeldung ist die Teilnahme an einem Einstufungstest verbindlich. Nach erfolgter Einstufung wird der/die Teilnehmer/in zur Einschreibung für den nächsten Kurs eingeladen.
- Ist der/die Teilnehmer/in nicht komplett von den Kursgebühren durch das bamf befreit, sondern so genannte/r„Zuzahler/in“, ist die anteilige Kursgebühr grundsätzlich bei der Einschreibung zu zahlen (zurzeit 1,20 € pro Unterrichtsstunde). Die Gebühr ist in der Regel bar zu zahlen. Eine andere Zahlungsweise ist nur nach schriftlicher Vereinbarung möglich.
- Tritt der/die Teilnehmer/in vor Kursbeginn von der Einschreibung zurück, kann - bei Nachweis des unverschuldeten Rücktritts (Attest, Arbeitsaufnahme, …) die Kursgebühr für einen späteren Kurs gutgeschrieben werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
- Bei Kursabbruch oder Unterbrechung, für die kein schriftlicher Nachweis (Attest, Arbeitsvertrag, …) vorgelegt werden kann, muss der/die Teilnehmer/in den Ausfall der ansonsten vom bamf bezahlten Gebühr übernehmen (zurzeit 13 €/Unterrichtstag bei kostenbefreiten Teilnehmer/innen; 9 €/Tag bei Zuzahler/innen).
Einbürgerungstests und Vorbereitungskurse
Wir informieren Sie über das Anmeldeverfahren und beraten Sie zu unseren ergänzenden Angeboten an Vorbereitungs- und Einbürgerungskursen.