Lösung bestehender Schuldenprobleme

Die Schulden- und Insolvenzberatung in der Nordstadt existiert seit 1985. Mit der Arbeitsmarktsreform Hartz IV und den Reformen des Sozialgesetzbuches haben sich die Zugangsmöglichkeiten für verschuldete Einzelpersonen oder Familien verändert. Zugangsberechtigt sind Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung für nicht Erwerbsfähige nach dem Sozialgesetzbuch XII.
Eingliederungshilfe für Langzeitarbeitslose
Schuldnerberatung ist analog § 16 SGB II eine Eingliederungshilfe für Langzeitarbeitslose, denn eine Rückkehr ins Arbeitsleben ist ohne eine Lösung bestehender Schuldenprobleme nahezu unmöglich.
Um die Beratung in Anspruch nehmen zu können, ist ein Beratungsscheck der AFK (Arbeitsförderung Kassel) oder des Sozialamtes der Stadt Kassel erforderlich.
Gemeinsam mit Ihnen versuchen wir eine Lösung für Ihr Schulden-Problem zu finden. Auf Grundlage einer Analyse der wirtschaftlichen Situation und Verschuldung entwickeln wir Konzepte zur Rückführung der Schulden.
Wir unterstützen Sie z. B. bei der Überprüfung von Forderungen und dem Führen des Schriftverkehrs mit Gläubigern. Sofern die Voraussetzungen für ein Verbraucherinsolvenzverfahren erfüllt sind, können wir mit Ihnen den Schuldenbereinigungsplan für den außergerichtlichen Einigungsversuch erstellen und den gerichtlichen Antrag vorbereiten.
Während unserer Sprechzeiten:
Dienstag und Donnerstag 9:00 – 11.00 Uhr
stehen Ihnen für Fragen unter Telefon 05 61 / 22 07 12 - 0 oder zur Terminvereinbarung vor Ort zur Verfügung:
Simone Dietrich, Renate Klatt
Anfahrt
(seit Januar 2013 im Kulturzentrum Schlachthof, Mombachstr. 12, Kassel)